|  | 
|---|
| wieder eigenständig aufstehen können | 
| trotz zu erwartender Verschlechterung weiterhin allein aufstehen können | 
| wieder passiv mobilisiert werden können, z. B. bei Osteoporose oder Wirbelsäulenmetastasen, wenn ein Umsetzen in den Sessel nicht mehr möglich ist | 
| keinen Pflegeheimplatz mehr benötigen und in der häuslichen Pflege daheim bleiben können | 
| bei nicht mehr spontan mobilen Versicherten, insbesondere bei Patienten mit QS-Symptomatik, bei stark erhöhtem Risiko der Entwicklung eines Dekubitus, bzw. zur Weiterbehandlung eines bestehenden Dekubitus | 
| bei Bettlägerigkeit auf Grund von chronisch (neuro-)muskulären Erkrankungen verbunden mit der Unfähigkeit zum selbstständigen Aufsitzen, Umlagern und Aufstehen, wenn gleichzeitig ein Kreislauftraining erforderlich ist; zur Osteoporose- und Thromboseprophylaxe | 
| wenn die Betreuung ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss | 
| bei Tetraplegie oder fortgeschrittener Muskeldystrophie, mit erhaltener Restfunktion der Beine, vor allem wenn regelmäßige Positionswechsel von Oberkörper und Beinen erforderlich sind | 
| zur Ermöglichung des eigenständigen Umsetzens vom Bett in den Rollstuh | 
| zur Ermöglichung des selbständigen Aufstehens | 
| zur Ermöglichung und Unterstützung des Aufstehens bei stark eingeschränkter Beweglichkeit bzw. Belastung der LWS bzw. der Gelenke | 
| bei extrem leichter physischer Erschöpfbarkeit | 
| bei durch passive Bewegung auftretender Streckspastik | 
| zur Mobilisierung bei Apallischem Syndrom | 
| zur Mobilisierung bei extremer Schmerzsymptomatik bei passiver Bewegung | 
| sitzende Lagerung, z. B. bei Herzinsuffizienz | 
| zur Kreislaufstimulation ohne Umsetzen in einen Sessel |