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| wieder eigenständig aufstehen können |
| trotz zu erwartender Verschlechterung weiterhin allein aufstehen können |
| wieder passiv mobilisiert werden können, z. B. bei Osteoporose oder Wirbelsäulenmetastasen, wenn ein Umsetzen in den Sessel nicht mehr möglich ist |
| keinen Pflegeheimplatz mehr benötigen und in der häuslichen Pflege daheim bleiben können |
| bei nicht mehr spontan mobilen Versicherten, insbesondere bei Patienten mit QS-Symptomatik, bei stark erhöhtem Risiko der Entwicklung eines Dekubitus, bzw. zur Weiterbehandlung eines bestehenden Dekubitus |
| bei Bettlägerigkeit auf Grund von chronisch (neuro-)muskulären Erkrankungen verbunden mit der Unfähigkeit zum selbstständigen Aufsitzen, Umlagern und Aufstehen, wenn gleichzeitig ein Kreislauftraining erforderlich ist; zur Osteoporose- und Thromboseprophylaxe |
| wenn die Betreuung ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss |
| bei Tetraplegie oder fortgeschrittener Muskeldystrophie, mit erhaltener Restfunktion der Beine, vor allem wenn regelmäßige Positionswechsel von Oberkörper und Beinen erforderlich sind |
| zur Ermöglichung des eigenständigen Umsetzens vom Bett in den Rollstuh |
| zur Ermöglichung des selbständigen Aufstehens |
| zur Ermöglichung und Unterstützung des Aufstehens bei stark eingeschränkter Beweglichkeit bzw. Belastung der LWS bzw. der Gelenke |
| bei extrem leichter physischer Erschöpfbarkeit |
| bei durch passive Bewegung auftretender Streckspastik |
| zur Mobilisierung bei Apallischem Syndrom |
| zur Mobilisierung bei extremer Schmerzsymptomatik bei passiver Bewegung |
| sitzende Lagerung, z. B. bei Herzinsuffizienz |
| zur Kreislaufstimulation ohne Umsetzen in einen Sessel |